Neuregelungen und Unterstützung für den lokalen Einzelhandel 

Förderung lokaler Liefergemeinschaften des Einzelhandels im Land Bremen in der Corona-Krise

Von den geltenden Verkaufsbeschränkungen ist der Einzelhandel im Land Bremen stark betroffen. Die Gründung und der Ausbau von lokalen Liefergemeinschaften, die aus sich zusammengeschlossenen Unternehmen bestehen sollen, könnten diese Einbußungen des Einzelhandels abfangen. Aus diesem Grund hat die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen eine Zuwendung der Förderung für den Auf- und Ausbau eines Lieferservices gewährleistet. Gegenstand der Förderung ist eine Anschubfinanzierung für den Aufbau, Ausbau sowie den Betrieb lokaler Liefergemeinschaften in der ersten Auf- und Ausbauphase. Die Förderung erfolgt als ein Festbetragsfinanzierung, der die Höhe von 10.000 Euro nicht überschreiten darf und nicht zurückgezahlt werden muss. Hier sind weitere Informationen zu finden.