Unterstützung für Kleinstunternehmen

Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förderprogramms können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro für beantragen. Unternehmen zwischen 10 und unter 50 Beschäftigten und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz können bis zu 20.000 Euro beantragen.

Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Bremer Unternehmen senden ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Anlagen vornehmlich per Email an . Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge inkl. Anlagen bearbeitet werden können.

Unternehmen aus Bremerhaven stellen ihren Antrag bei der Task Force der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH per E-Mail über die Adresse .

 

 

Unterstützung für Selbstständige, Freiberufler:innen und freischaffende Künstler:innen

Selbstständige und Freiberufler:innen werden durch den Wegfall von Aufträgen besonders stark getroffen. Als Unterstützung können sie von den Finanzämtern die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen, Erstattung etwaiger Sozialbeiträge oder den Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen nutzen. Informieren Sie sich hier.

 

Freiberufler:innen, die keine laufenden Kosten für Miete und Personal haben, können Grundsicherung zur Absicherung des Lebensunterhalts beim Jobcenter beantragen. Der Antrag kann jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich gestellt werden und wirkt zum ersten des Monats zurück. Der Neuantrag auf Arbeitslosengeld II ist online hier abrufbar.

 

Selbstständige, die unter Quarantäne sind, können ihren Verdienstausfall durch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten geltend machen. Grundlage ist der Gewinn, der im letzten Steuerbescheid gemeldet wurde.

Zuständig für Anträge auf Entschädigung sind:

  • Stadtgemeinde Bremen: Ordnungsamt:
  • Hafengebiete im Land Bremen: Das Bremische Hafenamt:
  • Bremerhaven: Magistrat der Stadt Bremerhaven:

 

Für freischaffende Künsterler:innen mit Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven hat der Bremer Senat ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 500.000 Euro beschlossen. Unter Vorlage der Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse kann bei nachgewiesenen Einnahmeverlusten ein Zuschuss von 2000,00 Euro bewilligt werden, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Antragsformulare und genaue Förderbedingungen lassen sich ab Donnerstag, 2. April 2020 hier abrufen.  Zu senden sind die Anträge per Mail an oder postalisch an:
Der Senator für Kultur
Stichwort Künstlersoforthilfe
Altenwall 15
28215 Bremen

 

Durch die Corona-Grundsicherung können nicht nur BezieherInnen von ALG II, Betroffene, die Kurzarbeitergeld erhalten, sondern eben auch Selbstständige und Freiberufler:innen leichter aufgefangen werden. Das Sozialschutzpaket der Bundesagentur für Arbeit greift sofort und mit weniger bürokratischen Hürden.