DIE STADTTEIL - HOMEPAGE FÜR BREMERHAVEN-WULSDORF

Unterstützung für Kleinstunternehmen

Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förderprogramms können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro für beantragen. Unternehmen zwischen 10 und unter 50 Beschäftigten und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz können bis zu 20.000 Euro beantragen.

Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Bremer Unternehmen senden ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Anlagen vornehmlich per Email an . Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge inkl. Anlagen bearbeitet werden können.

Unternehmen aus Bremerhaven stellen ihren Antrag bei der Task Force der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH per E-Mail über die Adresse .

 

 

Unterstützung für Selbstständige, Freiberufler:innen und freischaffende Künstler:innen

Selbstständige und Freiberufler:innen werden durch den Wegfall von Aufträgen besonders stark getroffen. Als Unterstützung können sie von den Finanzämtern die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen, Erstattung etwaiger Sozialbeiträge oder den Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen nutzen. Informieren Sie sich hier.

 

Freiberufler:innen, die keine laufenden Kosten für Miete und Personal haben, können Grundsicherung zur Absicherung des Lebensunterhalts beim Jobcenter beantragen. Der Antrag kann jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich gestellt werden und wirkt zum ersten des Monats zurück. Der Neuantrag auf Arbeitslosengeld II ist online hier abrufbar.

 

Selbstständige, die unter Quarantäne sind, können ihren Verdienstausfall durch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten geltend machen. Grundlage ist der Gewinn, der im letzten Steuerbescheid gemeldet wurde.

Zuständig für Anträge auf Entschädigung sind:

  • Stadtgemeinde Bremen: Ordnungsamt:
  • Hafengebiete im Land Bremen: Das Bremische Hafenamt:
  • Bremerhaven: Magistrat der Stadt Bremerhaven:

 

Für freischaffende Künsterler:innen mit Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven hat der Bremer Senat ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 500.000 Euro beschlossen. Unter Vorlage der Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse kann bei nachgewiesenen Einnahmeverlusten ein Zuschuss von 2000,00 Euro bewilligt werden, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Antragsformulare und genaue Förderbedingungen lassen sich ab Donnerstag, 2. April 2020 hier abrufen.  Zu senden sind die Anträge per Mail an oder postalisch an:
Der Senator für Kultur
Stichwort Künstlersoforthilfe
Altenwall 15
28215 Bremen

 

Durch die Corona-Grundsicherung können nicht nur BezieherInnen von ALG II, Betroffene, die Kurzarbeitergeld erhalten, sondern eben auch Selbstständige und Freiberufler:innen leichter aufgefangen werden. Das Sozialschutzpaket der Bundesagentur für Arbeit greift sofort und mit weniger bürokratischen Hürden.

Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz

 

Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien wurden in der Formulierungshilfe des BMJV beschlossen und sind hier zu finden. Kleinstunternehmen erhalten einen Zahlungs- und Leistungsaufschub unter bestimmten Bedingungen.

Neuregelungen und Unterstützung für den lokalen Einzelhandel 

Förderung lokaler Liefergemeinschaften des Einzelhandels im Land Bremen in der Corona-Krise

Von den geltenden Verkaufsbeschränkungen ist der Einzelhandel im Land Bremen stark betroffen. Die Gründung und der Ausbau von lokalen Liefergemeinschaften, die aus sich zusammengeschlossenen Unternehmen bestehen sollen, könnten diese Einbußungen des Einzelhandels abfangen. Aus diesem Grund hat die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen eine Zuwendung der Förderung für den Auf- und Ausbau eines Lieferservices gewährleistet. Gegenstand der Förderung ist eine Anschubfinanzierung für den Aufbau, Ausbau sowie den Betrieb lokaler Liefergemeinschaften in der ersten Auf- und Ausbauphase. Die Förderung erfolgt als ein Festbetragsfinanzierung, der die Höhe von 10.000 Euro nicht überschreiten darf und nicht zurückgezahlt werden muss. Hier sind weitere Informationen zu finden.  

Informationen Gutscheinplattformen und andere Initiativen

 

Gutscheinplattformen zur Stabilisierung der lokalen Unternehmen

 

Stadtgutschein: Hol Dir 20% Bonus in Bremerhaven

Die Stadt Bremerhaven unterstützt die lokale Wirtschaft mit einer Millionen Euro. Dieser Zuschuss der Stadt wird ausschließlich über das Gutscheinportal heimatpraesent-bremerhaven.de der NORDSEE-ZEITUNG abgewickelt. Gutscheine werden mit 20 % bis max. 20 EUR Bonus-Guthaben aufgeladen. Der Bonus verfällt automatisch, wenn der Gutschein nicht bis zum 31.12.2021 eingelöst wurde. Den Stadtgutschein gibt es online oder vor Ort bei den Tourist-Informationen der Erlebnis Bremerhaven (Havenwelten und Fischereihafen), im Kunden-Center der NORDSEE-ZEITUNG in der Hafenstraße sowie bei Mode Steffen im Columbus Center. Diese Aktion gilt nur so lange der Vorrat reicht.

Weitere Informationen und Teilnahmevoraussetzungen zum Download: Teilnahmevoraussetzungen herunterladen

 

Erhöhung der Sichtbarkeit in der Krise

Die Industrie- und Handelskammer Bremen hat für Bremerhaven und Bremen die Initiative "Flagge zeigen" ins Leben gerufen. Auf der Homepage der Initiative können sich Unternehmen in einer Karte der Region eintragen, auf Aktuelles hinweisen und zeigen, wie sie in diesen Zeiten zu erreichen sind.

 

 

 

 

Unterstützung für Gewerbetreibende zur Coronapandemie

Kurzarbeitergeld

Wegen der Corona-Krise haben Bundestag und Bundesrat eine Neuregelung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Unser FAQ beantwortet die sieben wichtigsten Fragen für Arbeitgeber.

Wann kann ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen?
Die Voraussetzungen dafür sind im Sozialgesetzbuch III geregelt. Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anmelden, wenn der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und der Betrieb alles getan hat, um ihn zu vermindern oder zu beheben. Dazu zählt auch, dass Arbeitnehmer ihre Überstunden und Zeitguthaben abfeiern müssen.

Wer kann Kurzarbeit beantragen?
Mit der Neuregelung können Betriebe rückwirkend zum 1. März 2020 Kurzarbeitergeld nutzen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Auch Zeitarbeitsfirmen können Kurzarbeit anzeigen.

Wie kann ich Kurzarbeit beantragen?
Als Erstes muss die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt werden: Erst danach können Sie diese beantragen. Das unterzeichnete Formular reichen Sie dann bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.
Ist die Kurzarbeit angezeigt, können Sie mit einem Leistungsantrag die Kurzarbeit beantragen.
Die Formulare finden sie hier: Link

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Es beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, Arbeitnehmer mit Kind bekommen 67 Prozent des Nettolohns.

Wie lange kann die Förderung bezogen werden?
Bisher war das Kurzarbeitergeld auf zwölf Monate beschränkt, nun soll es leichter als bisher auf 24 Monate verlängert werden können.

Was ist mit den Sozialversicherungsbeiträgen, die die Unternehmen zahlen?
Die werden dem Unternehmen in voller Höhe erstattet. Auch das zählt zu den Neuerungen.
Bisher mussten Arbeitgeber 80 Prozent der ausgefallenen Sozialbeiträge zahlen, sowohl vom eigenen Anteil als auch vom Anteil des Arbeitnehmers. Nun werden die Sozialbeiträge zu 100 Prozent erstattet.

Was gilt für Selbstständige?
Da Selbstständige nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können sie auch kein Kurzarbeitergeld beantragen.

Quelle: Faktor A der Bundesagentur für Arbeit.

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